Indirekte Steuern und Zölle
UmsatzsteuerDas nationale Umsatzsteuerrecht basiert auf den rechtlichen Vorgaben der Europäische Union (EU) – ebenso wie das Umsatzsteuerrecht der anderen EU-Mitgliedstaaten. Trotz identischer Grundlage sind jedoch zahlreiche Besonderheiten bei der Durchführung der Umsatzbesteuerung in den einzelnen Staaten zu beachten. Darüber hinaus sind die Aktivitäten von Unternehmen nicht auf die EU begrenzt, sondern umfassen auch das Drittland. Für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Warenlieferungen oder sonstigen Leistungen bedeutet dies: Sie müssen österreichische und ausländische Regelungen beachten. Fehler beim Umsatzsteuerausweis in Rechnungen können zu einem finanziellen Nachteil führen.
Wir bieten Ihnen eine umfassende umsatzsteuerliche Beratung:
Zudem stellt das Umsatzsteuerrecht an einzelne Branchen besondere Anforderungen und erfordert deshalb zusätzliche Expertise. Dies gilt z. B. für Banken und Versicherungen oder für Unternehmen im liberalisierten Energiemarkt. Auch durch die Privatisierung öffentlicher Leistungen können sich neue, komplexe umsatzsteuerliche Fragestellungen ergeben. Mit Hilfe unserer Spezialisten lösen wir auch Ihre branchenspezifischen Umsatzsteuerprobleme.
ZölleFür international tätige Unternehmen spielen Zollabgaben sowie zollrechtliche Verfahren und Sicherheitskontrollen eine wichtige Rolle. Zölle sind echte Kosten, die Rohstoffe, Zulieferteile und Komponenten, aber auch Fertigprodukte verteuern und damit einen entscheidenden Wettbewerbsfaktor darstellen. Das europäische Zollrecht beinhaltet zudem zunehmend sicherheitsrelevante Vorschriften zur Überwachung der Handelsströme. Diese bringen eine Vielzahl zusätzlicher Aufgaben und Pflichten für die beteiligten Unternehmer mit sich.
Unsere Berater des Bereichs Indirekte Steuern konzentrieren sich deshalb speziell auf das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht. Beim Import in die EU wie beim Export in andere Länder können wir Ihnen bei allen zollrechtlichen Fragen und außenwirtschaftsrechtlichen Themen helfen. Wir unterstützen Sie bei der optimalen Nutzung der durch das EU-Zollrecht vorgesehenen Zollverfahren zur Vermeidung oder Reduzierung der Zollbelastung und beraten Sie in Fragen des Marktordnungsrechtes.
VerbrauchsteuernSpätestens seit der ökologischen Steuerreform spielen verbrauchsteuerrechtliche Aspekte nicht nur für energieintensive Unternehmen eine wichtige und kostenträchtige Rolle. Zu den Verbrauchsteuern zählen neben den "Ökosteuern" (z. B. Mineralölsteuer) auch die Tabak-, Alkohol- und Biersteuer. Im Bereich der Verbrauchsteuern existieren zahlreiche steuerliche Pflichten, aber auch Möglichkeiten zur Reduzierung bzw. Vermeidung der Steuerbelastung. Für diese und alle weiteren Fragen zu verbrauchsteuerlichen Themen stehen Ihnen unsere Spezialisten gerne zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerin für Indirekte Steuern und Zölle:
MMag. Ingrid Rattinger Tel.: +43 1 211 70 - 1251
Benutzernamen oder Passwort vergessen
Return to Login